Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.01.2021
Entscheidungen im Verfahren
04.02.2020
Termine
17.01.2019
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2018
Entscheidungen im Verfahren
11.10.2017
Termine
16.07.2015
Aufforderung zur Anmeldung und Erläuterung einer Forderung
07.07.2015
Eröffnungen
07.07.2015
Sonstiges
27.03.2015
Sicherungsmaßnahmen
19.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
11.10.2012
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
11.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
15.07.2011
Berichtigungen
10.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
07.06.2000
Neueintragungen